Im neuen Jahr kommen wichtige Änderungen auf Rentner und Arbeitnehmer zu, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. So plant die Bundesregierung unter anderem, die Rente ab 2023 zu erhöhen. Zudem wurden die Beitragsbemessungsgrenze für 2023 sowie das Durchschnittsentgelt angepasst. Um eine private Altersvorsorge kommen Sie trotz der Erhöhung nicht herum. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
Doppelbesteuerung der Rente fällt weg
Die Doppelbesteuerung der Rente ist seit langer Zeit ein Streitthema. Seit diesem Jahr können Beiträge zur gesetzlichen Rente sowie zur Basisrente komplett von der Steuer abgesetzt werden. Ohne diese Regelung würde auf Rentner teilweise eine doppelte Besteuerung zukommen: Einmal müssten Steuern für das Einkommen gezahlt werden, aus dem die Rente bezogen wird. Ein zweites Mal müssten Steuern für die Rentenauszahlung selbst entrichtet werden.
Konkret heißt das etwa für die steuerlich geförderte Basisrente: Seit dem 1. Januar 2023 sind die Beiträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Regierung kündigt für 2023 eine Rentenerhöhung an
Die Bundesregierung will die Rente in diesem Jahr erhöhen. Das geht aus dem Entwurf des Die Bundesregierung will die Rente ab 2023 gerechter gestalten. Die Rente soll erhöht werden und eine Doppelbesteuerung in Zukunft wegfallen. Dennoch bleibt die private Altersvorsorge ein Muss. hervor. Die Pläne sehen vor, dass die Rente in Westdeutschland ab dem 1. Juli 2023 um mehr als 3,5 Prozent steigt. Wer im Osten Deutschlands lebt, darf sich sogar über 4,2 Prozent mehr Rente freuen. Aber: Die Werte sind vorläufig und beruhten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf Schätzungen.
Anpassung des Durchschnittsentgelts
Ab 2023 steigt das sogenannte Durchschnittsentgelt im Vergleich zu 2022 um elf Prozent. Aber was heißt das genau? Das Durchschnittsentgelt bringt – vereinfacht gesagt – zum Ausdruck, wie viel Geld alle Rentenversicherten in Deutschland im Schnitt verdienen. Im Jahr 2022 waren das 38.901 Euro. Ab 2023 wird das Durchschnittsentgelt auf 43.142 Euro angehoben. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Sie bekommen künftig bei gleichbleibendem Gehalt weniger Entgeltpunkte – und somit gegebenenfalls weniger Rente.
Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Altersrenten entfällt
Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Das sind Renten, die vor Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze bezogen werden können. Heißt: Zusätzliche Einkünfte führen ab sofort nicht mehr zu einer Kürzung einer vorgezogenen Altersrente.
Beitragsbemessungsgrenze steigt im Jahr 2023
Die Beitragsbemessungsgrenze wird im Westen von 7.050 Euro auf 7.300 Euro pro Monat steigen, im Osten von 6.750 Euro auf 7.100 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze setzt fest, bis zu welchem Gehalt Arbeitnehmer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Übersteigt das Gehalt diese Grenze, ist der übersteigende Teil beitragsfrei.
Basisrente – die private Altersvorsorge bleibt ein Muss
Auch wenn die Bundesregierung eine Rentenerhöhung plant: Nur mit einer guten Zusatzvorsorge legen Sie den Grundstein, um Ihren Lebensstandard im Alter zu sichern. Diese wird vom Staat gefördert – zum Beispiel mit der Basisrente, auch Rürup-Rente genannt.
Mit der Basisrente vorsorgen: die Vorteile im Überblick
- Für wen sich die Basisrente lohnt: Jeder kann die Basisrente und damit die steuerliche Förderung nutzen. Ob Selbstständige, Freiberufler, Angestellte oder Beamte – die Basisrente ist attraktiv für alle, die ein steuerpflichtiges Einkommen beziehen.
- Steuern sparen beim Vorsorgen: Beiträge zur Basisrente sind seit dem 1. Januar 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben steuerlich absetzbar – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant.
- Mit der Steuerersparnis eine Kapitalauszahlung aufbauen: Sie wünschen sich zusätzlich zur Rente eine Kapitalauszahlung? Dann können Sie die Steuerersparnis aus der Basisrente zum Beispiel in eine private Rentenversicherung investieren. So bauen Sie frei verfügbares Kapital auf, das sich auch frei vererben lässt.