Die Bundesregierung hat einige Maßnahmen verabschiedet, um Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten. So können Sie die Neuerungen, die in diesem Jahr in Kraft getreten sind, nutzen.
Familie
Höhere Zahlungen für den Nachwuchs
Dank des dritten Entlastungspakets profitieren Familien seit dem 1. Januar von diversen Erhöhungen bei Fördergeldern.
- Kindergeld: Seit Jahresbeginn gibt es ab dem ersten Kind monatlich 250 Euro Kindergeld. Zuvor gab es für das erste und zweite Kind 219 Euro, für das dritte 225 Euro.
- Kinderfreibetrag: Er wird um 202 Euro heraufgesetzt auf 3.012 Euro pro Kind und 2024 noch einmal um 180 Euro auf dann 3.192 Euro pro Kind.
- Kinderzuschlag: Für erwerbstätige Eltern mit niedrigem Einkommen steigt der monatliche Kinderzuschlag auf bis zu 250 Euro im Monat.
TIPP: Mein Zukunftsplan
Absicherung für den Nachwuchs – zum Beispiel mit einer Kinderinvaliditäts- oder Schülerberufsunfähigkeitsversicherung (ab zehn Jahren). Gleichzeitig lässt sich flexibel ein Vermögen aufbauen.
Mehr Wohngeld für mehr Haushalte
Die Zahl der Haushalte mit Wohngeldanspruch steigt ab Januar von rund 600.000 auf etwa zwei Millionen.
- Anspruchsberechtigt kann sein, wer in einer gemieteten oder eigenen Immobilie wohnt.
- Der Wohngeldanspruch wird anhand von Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort berechnet.
- Das Wohngeld steigt im Schnitt von 180 Euro im Monat auf 370 Euro.
Altersvorsorge
Basisrente: Zu 100 Prozent absetzbar
Das Bundesfinanzministerium will mit der Entlastung die „doppelte Besteuerung“
von Renten aus der Basisversorgung vermeiden. Dazu zählt neben der gesetzlichen etwa auch die Basisrente. Mit einer Basisrente lässt sich steuerlich gefördert fürs Alter vorsorgen.
- Beiträge zur Basisrente sind ab dem 1. Januar 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben steuerlich absetzbar – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant.
Krankenversicherung
Krankenversicherungen erhöhen Beiträge
- Bei den Krankenkassen steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte. Außerdem wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 Euro angehoben und damit auch der Höchstbeitrag. Gerade Gutverdienende zahlen so drauf.
- Die private Krankenversicherung (PKV) hebt die Beiträge an – im Schnitt um drei Prozent. Langfristig stiegen die Beiträge hier allerdings weniger: zwischen dem Jahr 2013 und 2023 im Schnitt um 2,8 Prozent pro Jahr, gegenüber 3,4 Prozent in der GKV.
TIPP: Private Krankenversicherung (PKV)
- Bei einer PKV lassen sich Leistungen und Selbstbeteiligung wählen. Gesetzlich Versicherte können ihren Gesundheitsschutz mit privaten Zusatzversicherungen aufstocken. Lassen Sie sich beraten, wie Sie den Schutz für sich und Ihre Familie optimieren können.
- Mit dem VIP-Ticket der Generali Krankenversicherung AG können Sie später ohne Gesundheitsprüfung von der GKV in die PKV wechseln oder den Zusatzschutz ausbauen.
Homeoffice
Steuern sparen mit Heimarbeit
Die in der Coronapandemie eingeführte Homeoffice-Pauschale soll jetzt dauerhaft mehr Ersparnis bringen.
- Sie soll von fünf auf sechs Euro pro Homeoffice-Tag steigen und für maximal 210 Tage in Anspruch genommen werden können. Damit soll sich der steuerlich absetzbare Betrag von höchstens 600 auf bis zu 1.260 Euro erhöhen.
- Die Pauschale wird allerdings in die Werbungskostenpauschale eingerechnet, die auf 1.230 Euro steigt.
So handeln Sie jetzt richtig
- Profitieren Sie von der staatlichen Förderung Ihrer privaten Altersvorsorge
mit einer Basisrente. - Nutzen Sie die Kindergelderhöhung, etwa für die Absicherung Ihrer Kinder und die Vorsorge für Ihren Nachwuchs.
- Nutzen Sie sinnvolle private Zusatzversicherungen zur GKV und sichern Sie sich die Option, später unkompliziert von der GKV in die PKV zu wechseln oder den Zusatzschutz auszuweiten.
- Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Finanzcoaching, um die richtigen Weichen für das Jahr 2023 zu stellen.